Hate Speech (Hassrede)
Definition
Grundsätzlich gibt es keine allgemein anerkannte Definition des Begriffes „Hate Speech". Es handelt sich dabei grundsätzlich um Äußerungen, die auf die Beschimpfung, Einschüchterung oder Belästigung einer Person bzw. Personengruppe abzielen oder einen Aufruf zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung beinhalten. Häufig geht es dabei um Diskriminierungen aufgrund der Herkunft, der Hautfarbe, der Religion, der Sprache, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung.1 Ausgehend von den erwähnten Diskriminierungsmerkmalen zielt Hassrede auf eine Eigenschaft der betroffenen Person bzw. Gruppe ab, die mit ihrer Identität verbunden oder ausschlaggebend für die Zugehörigkeit zu der Gruppe ist. Im Zusammenhang mit dieser Eigenschaft besteht oft nicht nur eine gegenwärtige Diskriminierung, sondern viel mehr eine von Unterdrückung und Ausgrenzung geprägte Vorgeschichte.2
Wie äußert sich Hate Speech?
Weiters gibt es auch keine vorab definierten Begriffe oder spezifischen Äußerungsformen, mit denen man Hate Speech konkret bestimmen könnte. Eine Definition des Europarates3 geht davon aus, dass Hate Speech alle Ausdrucksformen umfasst, durch die Hass vermittelt werden kann, sei es durch Sprache, Bilder oder Videos.4
Auch sonstige Verhaltensweisen, wie z.B. die Zurschaustellung von verbotenen Zeichen (Hakenkreuz), das Verbrennen von Flaggen oder Graffiti, sind einschlägig.5 Ein schwerwiegender Fall von Hate Speech ist laut dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte (EGMR) die Leugnung des Holocaust. Obwohl es hier zu keiner unmittelbaren Beleidigung von Jüdinnen und Juden kommt, stellt die Behauptung, eines der grausamsten und menschenunwürdigsten Kriegsverbrechen habe trotz unzähliger Beweise niemals stattgefunden, eine der schlimmsten Formen von rassischer Hassrede gegenüber dem jüdischen Volk dar.6
Hassverbrechen/Hate Crimes
Zweifelsohne verletzt Hate Speech nicht nur die Würde einer Person, sondern kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der öffentliche Friede gestört wird und es tatsächlich zu Gewalttaten oder sogenannten Hassverbrechen (Hate Crimes) gegenüber den Opfern von Hate Speech kommt.7
1 OSZE - Mihajlova/Bacovska/Shekerdjiev, freedom of expression and hate speech (2013) 24f, 28.
2 OSZE - Mihajlova/Bacovska/Shekerdjiev, freedom of expression and hate speech 27.
3 Empfehlung Nr. R (97) 20 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die „Hassrede".
4 Europarat, Bookmarks - Bekämpfung von Hate Speech im Internet durch Menschenrechtsbildung (2016) 164.
5 OSZE - Mihajlova/Bacovska/Shekerdjiev, freedom of expression and hate speech 25.
6 EGMR 24.06.2003, 65831/01, Garaudy/Frankreich.
7 OSZE - Mihajlova/Bacovska/Shekerdjiev, freedom of expression and hate speech 26.